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Versicherungen

Versicherungsberatung

Erstattung der dendritischen Zelltherapie durch Krankenversicherungen.

„Erfahren Sie, unter welchen Bedingungen private und gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland die Kosten einer dendritischen Zelltherapie übernehmen – inklusive eines richtungsweisenden Urteils des OLG Frankfurt vom Juni 2022.“

Erstattung der dendritischen Zelltherapie durch Krankenversicherungen

1. Private Krankenversicherung (PKV)
Ein wichtiges Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29. Juni 2022 (Az. 7 U 140/20) besagt, dass privat krankenversicherte Tumorpatienten die Kosten für eine dendritische Zelltherapie erstattet bekommen können, wenn eine schulmedizinische Erstlinientherapie keine Wirkung zeigte und die neue Therapie – trotz fehlender Leitlinienanerkennung – eine nachvollziehbare und realistische Aussicht auf Verbesserung, Stabilisierung oder Verzögerung des Krankheitsverlaufes bietet. Das OLG befand, dass eine solche Behandlung als „Heilbehandlung“ im Sinne der Versicherungsbedingungen gilt und eine Verweisung auf eine weniger erfolgversprechende Zweitlinientherapie nicht zumutbar ist. Booking Health+9Jöhnke & Reichow+9Anwalt.de+9

 

2. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Auch bei der GKV gibt es Spielräume: Nach dem sogenannten „Nikolausbeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 347/98) müssen gesetzliche Krankenkassen in Einzelfällen die Kosten für nicht-standardisierte Behandlungen übernehmen, sofern diese bei lebensbedrohlichen Erkrankungen eine nicht ganz entfernte Aussicht auf Heilung oder Linderung bieten und keine anerkannte Alternative besteht.

„Nikolausurteil“ (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.12.2005, Az. 1 BvR 347/98) spielt bei der Kostenübernahme innovativer Krebstherapien wie der dendritischen Zelltherapie (DZT) eine wichtige Rolle.

🏛️ Das Nikolausurteil in Kürze

 

  • Kernentscheidung: Gesetzliche Krankenkassen müssen in Ausnahmefällen auch nicht anerkannte oder noch nicht ausreichend erforschte Therapien bezahlen.

  • Voraussetzungen:

    1. Es liegt eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung vor.

    2. Es gibt keine allgemein anerkannte, erfolgversprechende Standardtherapie.

    3. Die beantragte Therapie bietet zumindest eine „nicht ganz entfernte Aussicht auf Heilung oder Linderung“.
       

Bezug zur dendritischen Zelltherapie

 

  • Die DZT ist noch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten.

  • Durch das Nikolausurteil können Patienten jedoch in Einzelfällen die Kostenübernahme beantragen, wenn Standardtherapien ausgeschöpft sind oder nicht vertragen werden.

  • Argumentationsgrundlage:

    • Personalisierte Krebstherapie mit patienteneigenen Immunzellen

    • klinische Studien zeigen immunologische Aktivität und teilweise klinischen Nutzen

    • fehlende Alternativen bei fortgeschrittenen oder therapieresistenten Krebserkrankungen
       

Praxisrelevanz

 

  • Viele Sozialgerichte haben sich seither auf das Nikolausurteil berufen, wenn es um neue Krebstherapien ging (z. B. dendritische Zelltherapie, CAR-T-Zelltherapie, Hyperthermie).

  • Patienten können mit Hinweis auf das Urteil einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse stellen.

  • Bei Ablehnung kann ein Widerspruchs- oder Klageverfahren Erfolg haben.
     

✅ Fazit:

Das Nikolausurteil eröffnet Patienten mit schwerer Krebserkrankung die Chance, dass die GKV die dendritische Zelltherapie im Einzelfall bezahlt – auch wenn sie nicht zum Regelangebot gehört.

Musterantrag Kostenübernahme
 

„Bei IMMUMEDIC erhält jeder Patient, der sich für eine Therapie mit dendritischer Zelltherapie entscheidet, automatisch einen individuell vorbereiteten Musterantrag zur Kostenerstattung. Dieser Antrag enthält:

  • alle relevanten medizinischen Informationen und Gutachten,

  • Hinweise auf aktuelle Studien und klinische Evidenz,

  • rechtliche Grundlagen wie das Nikolausurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 2005) sowie einschlägige Gerichtsentscheidungen (z. B. OLG Frankfurt 2022).

Damit unterstützen wir Sie dabei, die Kostenübernahme durch Ihre private oder gesetzliche Krankenversicherung erfolgreich zu beantragen. Selbstverständlich begleiten wir Sie auf Wunsch auch während des gesamten Antrags- und Widerspruchsverfahrens.“

Unsere Webseiten ersetzen keinen Arztbesuch, bitte besprechen Sie die hier angebotenen Behandlungsmöglichkeiten mit Ihrer Ärztin oder Arzt!

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